[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kreisanlage, plur. die -n, diejenige An- oder Auflage, welche unter die Stände eines Deutschen Reichskreises ausgeschrieben und von ihnen zum Behufe des Kreises aufgebracht wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2373