
Kreditkauf, Kauf, bei dem vertraglich vereinbart ist, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach ûbergabe und/oder ûbereignung der Kaufsache (oftmals in Raten) erfolgen soll. Bestimmungen zum Verbraucherkreditvertrag (Verbraucherkredit) enthalten die §§ 491 ff. BGB.
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