
Das Kranrecht (lat.: „iuus geranii“), war das bis ins 18. Jahrhundert von manchen Landesherren, aber auch von manchen Städten in Anspruch genommene und ausgeübte Recht, den Schiffer zu zwingen, an einem bestimmten Orte das geladene Frachtgut zu verzollen; dann das Recht, in Häfen und an Ausladestellen einen Kran öffentlich zu halten, für ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kranrecht

(lat. ius [ N.]
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Kranrecht (lat. ius geranii). Zwangsrecht der Landesherren oder städt. Obrigkeiten, durch Begutachtung, Wiegen und Messen der verschifften Ladung einerseits schifffahrende Händler vor Betrug zu schützen, andererseits die jeweiligen Zollansprüche zu sichern sowie für die zum Löschen und Laden benutzt...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Kranrecht (Jus geranii), ehedem das von manchen Landesherren, aber auch von manchen Städten in Anspruch genommene und ausgeübte Recht, den Schiffer zu zwingen, an einem bestimmten Orte die Ladung zu verzollen; dann das Recht, in Häfen und an Ausladestellen einen Kran öffentlich zu halten, für dessen Benutzung eine bestimmte Gebühr (Krangeld) ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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