[Achtung: Schreibweise von 1811] Kostfrey, -er, -este, adj. et adv. 1) Geneigt, andern die Kost, d. i. Speise und Unterhalt, ohne Bezahlung darzureichen; wofür doch im Hochdeutschen gastfrey üblicher ist,. Ein ko tfreyer Mann, Sir. 31, 28. 2) Die Kost d. i. den Unterhalt, frey oder ohne Bezahlung habend; ohne Comparation, ...
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