
überhaupt kein Problem. Die Korrektur kann in den nächsten Beitragsnachweis aufgenommen werden und ist nicht gesondert aufzuführen. Anders verhält es sich, wenn die Berichtigungen (oder Stornierungen) das vergangene Kalenderjahr betreffen. In diesen Fällen ist es erforderlich, einen zusätzlichen Bei...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.