
Nach § 25 Abs. 2 hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Auch ein Eigentümer mehrerer Wohnungen hat in der Wohnungseigentümerversammlung nur eine Stimme. In der Regel wird das Stimmgewicht aber in der Teilungserklärung abweichend geregelt. Häufige Formen sind hierbei: das Wertprinzip: Das Stimmgewicht richtet sich nach den Miteigentumsantei...
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