
Als Konkubinat (lat. concubitus, Beischlaf) wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die nicht durch das Eherecht geregelt wird. Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung heißt Konkubine; eine männliche Form diese...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Konkubinat

ist die auf längere Zeit abgestellte außereheliche Geschlechtsgemeinschaft. Der K. gewinnt im klassischen römischen Recht als Folge der Eheverbote des Princeps Augustus (44 v. Chr. - 14 n. Chr.) an Bedeutung. Da er christlichen Vorstellungen widerspricht, wird er von der Kirche bekämpft. Von 21 sicher nachweisbaren königlichen Konkubinen des F...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Konkubinat bezeichnet die eheähnliche Gemeinschaft unverheirateter Partner, in aller Regel heterosexueller Partner. Früher war das Konkubinat strafbar. In Frankreich wird mit concubinage (Art. 515-8 französischer Code civil) eine tatsächliche Gemeinschaft verstanden, in der zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts d...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

Konkubinat das, veraltet: eheähnliche Gemeinschaft ohne förmliche Eheschließung.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Konkubinat (lat.): 1. andauerndes, eheähnliches Zusammenleben von Mann und Frau außerhalb rechtlicher Sicherheit (wilde Ehe); 2. im römischen Recht der Kaiserzeit gesetzlich erlaubte außereheliche Verbindung zwischen Personen, die eine bürgerliche Ehe nicht schließen konnten.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

Meyers Lexikon von 1888 beschreibt ein Konkubinat noch so: 'Bei den Römern ein erlaubtes geschlechtliches Verhältnis ... Heutzutage ist das K. in einzelnen Staaten (Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Braunschweig etc.) verboten und soll durch polizeiliche Zwangsmaßregeln beseitigt werden, ...
Gefunden auf
https://www.lechzen.de/Lexikon/Konkubinat

Konkubinat (mhd. kebes; lat. concubinatus; urspr. = gesetzl. erlaubte nichteheliche Gemeinschaft; später = eheähnliches Zusammenleben von Mann und Frau ohne förmliche Trauung, 'wilde Ehe'). Das Konkubinat war seit der röm. Antike bekannt, wurde durch das nikäanische Konzil (325) für Geistliche verbo...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Das eheähnliche, intime Zusammenleben an einem gemeinsamen Domizil ohne Eheschließung und ohne kirchlichen Segen heißt die Neuapostolische Kirche nicht gut. Sie rät zur Ehe und weist auf die Wichtigkeit des Trausegens hin. Eine 'Ehe auf Probe' wird abgelehnt. Glaubensgeschwister, die im Konkubinat leben, können aufgrund fehlender Vorbildfunkti...
Gefunden auf
https://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak-von-a-bis-z/glossar/all/konkubinat

Konkubinat (lat. Concubinatus), bei den Römern ein erlaubtes geschlechtliches Verhältnis, welches sich insofern von der Ehe unterschied, als der Frau die Dignitas uxoris und die Affectio maritalis, d. h. Anteil an dem Rang und Stand des Mannes, fehlte und die Kinder nicht dem Vater, sondern der Mutter folgten (vgl. Ehe, S. 336). Indessen hatten j...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

außereheliche, geschlechtliche Verbindung von längerer oder kürzerer Dauer (s. Ehe der Naturvölker).
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

In der Wirtschaftssoziologie : eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die entweder weniger stark sozial geregelt ist als die Ehe, oder zwar sozial geregelt ist, aber für Nachfolgeordnung und Erbrecht folgenlos ist. In der Diskussion über die rechtliche Anerkennung inzwischen als „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ bezeichnet.
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/konkubinat/konkubinat.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.