(KEF) Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Ihre Aufgabe war es, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf zu überprüfen und auf dieser Grund...
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