
Das Kollationsrecht (von lat. collatio, Zusammentragung) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kirchenrecht. Es bezeichnet das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten bei der Neubesetzung eines geistlichen Amtes, meist bei niederen Pfründen. Diese Rechtsbeziehung konnte sich auf verschiedenen Ebenen abspielen. So konnte d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kollationsrecht
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