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Knebelungsvertrag

Knebelungsvertrag Logo #42134Knebelungsvertrag, Vertrag, durch den eine Partei von der anderen in ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Freiheit in einer den guten Sitten widersprechenden Weise beschränkt wird beziehungsweise von der anderen Partei abhängig wird. Der Knebelungsvertrag ist nichtig.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Knebelungsvertrag

Knebelungsvertrag Logo #42834Von einem Knebelungsvertrag spricht man, wenn ein Vertrag zu einer übermäßigen Beschränkung der wirtschaftlichen Freiheit des Schuldners führt. Z.B. bei Bierbezugsverträgen mit einer Laufzeit von über 20 Jahren. Knebelungsverträge sind sittenwidrig.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/knebelungsvertrag.php

Knebelungsvertrag

Knebelungsvertrag Logo #42871im bürgerlichen Recht ein Vertrag, der den Schuldner in unerträglicher Weise der wirtschaftlichen Freiheit beraubt; auch ohne Schädigungsabsicht nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. – Ähnliche Regelungen in Österreich (§ 879 ABGB) und in der Schweiz (Art. 19 und 20 OR).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/knebelungsvertrag
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