
Von einem Klagerücknahmeversprechen spricht man, wenn sich der Kläger außergerichtlich zur Klagerücknahme verpflichtet. Für die prozessuale Wirksamkeit bedarf es noch einer Klagerücknahme im Prozess (zu den Voraussetzungen siehe unter Klagerücknahme. Hält der Kläger sich nicht an ein Klagerücknahmeversprechen, kann der Beklagte dies als E...
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