
Auftreten mehrerer Personen als eine Partei (Kläger oder Beklagte) in einem Rechtsstreit. Die subjektive Klagehäufung wird auch Streitgenossenschaft genannt. Sie ist in den Paragrafen 59 bis 63 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Über die Verweise in den Verfahrensordnungen f&uum...
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