[Achtung: Schreibweise von 1811] Kirchlich, adj. et adv. 1) Zu einer Kirche gehörig, in der ersten Bedeutung des Hauptwortes. Die kirchlichen Güter, die Güter einer Kirche. Noch mehr, 2) in der dritten Bedeutung, in dem Zustande der zum öffentlichen Gottesdienste mit einander verbundenen Personen gegründet Die kirchlich...
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