
Kirchensatz oder Kirchsatz ist ein Rechtsbegriff alemannischen Ursprungs und wurde vom Hochmittelalter bis in die Neuzeit verwendet. Das aus dem Eigenkirchenwesen entstandene Patronatsrecht räumte dem Kirchherrn (Inhaber des Patronatsrechts über eine Kirche) respektive dem Kirchenpatron (ab 17. Jh. übliche Bezeichnung) nebst den Pfründen unter...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensatz
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchensatz, des -es, plur. inus. das Recht. die gottesdienstlichen Personen an einer Kirche, besonders die Pfarrer und Priester, zu setzen und zu ernennen; das Kirchenlehen, das Pfarrlehen, die Kirchengerechtigkeit, das Patronat-Recht, Jus Patronatus, im Oberd. die Pfründ-Collatur.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1061
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