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Kindstötung Logo #42000 Unter Kindstötung (auch Infantizid, von lat. infanticidium) versteht man die Tötung eines Kindes meist durch einen Elternteil. Die Tötung eines Neugeborenen wird als besonderer Fall der Kindstötung als Neonatizid bezeichnet. == Definition == Resnick (1970) definiert Neonatizid als die Tötung eines Kindes innerhalb von 24 Stunden nach seiner G...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kindstötung

Kindstötung

Kindstötung Logo #42834Von Kindstötung sprach man gemäß dem mittlerweile gestrichenen § 217 StGB, wenn eine Mutter ihr uneheliches Kind gleich nach der Geburt tötete. § 217 war eine privilegierte Form des Totschlags.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/kindstoetung.php
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