Kelterrecht Bedeutung

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Kelterrecht

Kelterrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kelterrecht, des -es, plur. inus. das Recht, eine Kelter so wohl für sich, als für andere zu halten. Ingleichen dasjenige, was man dem Kelterherren für den Gebrauch seiner Kelter bezahlet; der Kelterzins.
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