
Als Katalogbildfreiheit bezeichnet man im Urheberrecht die Erlaubnis, in Ausstellungskatalogen die gezeigten urheberrechtlich geschützten Kunstwerke vergütungsfrei abbilden zu dürfen. == Rechtslage in Deutschland == Im September 2003 musste bei der Novellierung des deutschen Urheberrechts auch die im § 58 Urheberrechtsgesetz enthaltene Vorschr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Katalogbildfreiheit
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