
Das Kassenwirksamkeitsprinzip aus der Kameralistik besagt, dass im kameralen Haushaltsplan nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden dürfen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich der Kasse zufließen bzw. von ihr abfließen werden. In der Doppik ist das Kas...
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

Kassenwirksamkeitsprinzip ist ein Grundsatz des öffentlichen Haushaltsrechts, nach dem nur solche Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsplan eingestellt werden dürfen, deren Wirksamwerden im Haushaltsjahr zu erwarten ist.
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