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Kaigebühren Logo #42061Kaigebühren auch Umschlagsentgelt. Für den Umschlag der Güter über den Kai zu entrichten, im seewärts ausgehenden Verkehr vom Aussteller des Schiffszettels zu zahlen, im seewärts einkommenden Verkehr vom Ladungsempfänger
Gefunden auf https://www.logistik-lexikon.de/

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Kaigebühren Logo #42145s. Schiffahrtsabgaben.
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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