
Die Künstlersozialkasse ist für die Durchführung der Künstlersozialversicherung zuständig. Sie zahlt selbst keine Leistungen (nur Beitragszuschüsse), sondern hat quasi die Funktion einer Einzugsstelle für die Leistungsträger. Die Künstlersozialkasse entscheidet, wer als Künstler versichert wird und wer als Unternehmer zur Abgabe verpflich...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40087
(KSK) Die Künstlersozialkasse ist für die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten zuständig. Sie hat zwei Aufgabenbereiche: Zum einen prüft die KSK die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Zum anderen zieht sie die Beiträge ein. Seit 1982 sind selbständige Künstler und P...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/k%C3%BCnstlersozialkasse-ksk/k%C3%
Keine exakte Übereinkunft gefunden.