
Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnet Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung. =...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Königsbann

ist der dem König zustehende Bann. Er wird im frühen Mittelalter auf 60 Schillinge bestimmt.Kroeschell, DRG 1, 2
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) Der Königsbann, des -es, plur. inus. eine veraltete Benennung der obern oder peinlichen Gerichtbarkeit, des Halsgerichtes, weil es von dem Könige, d. i. dem Oberhaupte des Deutschen Reiches, zu Leben führete, und in dessen Nahmen gehandhabet wurde S. Bann.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1862

Königsbann. Das alte Recht der Könige, Gebote und Verbote aufzustellen und auf deren Verletzung Strafen zu erheben. (s. Bann) Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/K%C3%B6nigsbann'
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Königsbann , ehedem Bezeichnung für die königliche Regierungsgewalt überhaupt, namentlich für die königliche oder die vom König übertragene höhere Gerichtsbarkeit. S. Bann.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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