
Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. In Baden-Württemberg ist es eine Amtsbezeichnung. == Geschichte == In früheren Zeiten war Justizrat auch der Titel eines Rats bei den oberen Justizbehörden und bei den Obergerichten. Eine höhere Auszeichnung bede...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Justizrat

Justizrat, früher an ältere Richter, Anwälte und Notare ehrenhalber verliehener Titel.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Justizrat , Titel, der in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Bedeutung hat, namentlich Ehrentitel für Rechtsanwalte. Eine höhere Auszeichnung bedeutet der Titel "Geheimer J." In frühern Zeiten war J. der Titel eines Rats bei den obern Justizbehörden und bei den Obergerichten. Die vortragenden Räte des preußischen Just...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

früher Ehrentitel für nichtbeamtete Juristen.
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https://www.wissen.de//lexikon/justizrat
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