Jus armorum Bedeutung

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Jus armorum

Jus armorum Logo #42295Jus armorum (lat.), s. v. w. Militärhoheit (s. d.), das Recht, Truppen, befestigte Plätze etc. zu halten; kommt heutzutage lediglich dem Staat zu.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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