
ist nach §§ 60 ff BetrVerfG das Organ der Beteiligung von jugendlichen Arbeitnehmern unter 18 Jahren am betrieblichen Geschehen, da diese zum Betriebsrat nicht wahlberechtigt sind. Regelmäßige Wahlen der Jugendvertretung finden alle 2 Jahre statt, wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer unter 18 Jahre...
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ist nach §§ 60 ff BetrVerfG das Organ der Beteiligung von jugendlichen Arbeitnehmer n unter 18 Jahren am betrieblichen Geschehen, da diese zum Betriebsrat nicht wahlberechtigt sind. Regelmäßige Wahlen der Jugendvertretung finden alle 2 Jahre statt, wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer unter 18 Jahren, wählbar alle Arbeitnehmer , die das 24......
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