
Vereinigung von meist natürlichen Personen mit dem Zweck, durch gemeinsamen Erwerb Risikostreuung und Anlage in kleineren Beträgen erhalten zu können wie bei einer Investmentgesellschaft. Die Rechtsform ist meistens eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
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Invẹstmentclub, Zusammenschluss von Sparern - meist in einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - mit dem Ziel, für gemeinsame Rechnung Börsengeschäfte durchzuführen. Durch die Zusammenfassung vieler kleinerer Sparbeträge kann der Investmentclub größere Börsengeschäfte tätigen und das Ri...
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Kleinanleger haben die Möglichkeit, sich in sogenannten Investmentclubs zusammenzuschließen. Der Vorteil dieser Clubs besteht in einer Erhöhung des Gesamtkapitals, wodurch eine gute Diversifikation des Portefeuilles einfacher zu erreichen ist.
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Vereinigung von Kleinanlegern, die Börsengeschäfte u. a. mit festverzinslichen Wertpapieren und Optionsscheinen betreiben; der Zusammenschluss gibt ihnen die Möglichkeit, Geschäfte im größeren Rahmen zu tätigen, die aufgrund einer gemeinsamen Rechnung ohne großes Risiko für den Einzelnen unternommen werden können. Heute gibt es in De......
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