
ist im römischen Recht der ohne Testament zur Erbfolge berufene Mensch . Dies ist der Hauserbe und danach der Außenerbe. Das dem altrömischen Recht folgende prätorische Recht fasst die prätorischen Erben in mehrere (4), hintereinander berufene Klassen zusammen. Dem I. entspricht später der gesetzliche Erbe.Kaser §§ 65, 66; Söllner § 12; K...
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