
Interimswirtschaft (Setzwirtschaft), die Bewirtschaftung eines Bauerngutes während der Minderjährigkeit des Anerben durch einen hierzu bestellten Dritten (Interimswirt) auf dessen eigne Rechnung und auf eine bestimmte Zeit (Mahljahre), welche regelmäßig mit der Volljährigkeit des Anerben endigt. Ist diese Zeit abgelaufen, so hat der Interimswi...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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