[Achtung: Schreibweise von 1811] Inhaftiren, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben und in der gerichtlichen Sprache für in Verhaft nehmen, verhaften, üblich ist. So auch die Inhaftirung. Es ist von dem Deutschen Worte Haft so wie manche andere in die Form eines ausländischen Wortes umgemodelt worden S. - Iren.
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