
Infirmarius (zu lat. infirmus, = schwach, krank; Krankenpfleger). Nachdem im 12. und 13. Jh. Klerikern die Ausübung ärztlicher Tätigkeit untersagt worden war (Konzilien von Clermont, 1130, Tours, 1160 und Lateran IV 1215), gab es in den Klöstern keine Mönchsärzte (physici oder doctores medicinae) me...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.