
Ignoranz (Unwissenheit, Beschränktheit) zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person etwas – möglicherweise absichtlich – nicht kennt, nicht wissen will oder nicht beachtet. == Etymologie == Das Wort Ignoranz ist im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert belegt und geht etymologisch auf das lateinische Substantiv ignorantia = Unwissenheit zurück...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ignoranz

Ignorạnz die, Unwissenheit, Beschränktheit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Als ignorant wird derjenige bezeichnet, der absichtlich oder unabsichtlich etwas nicht erkennt, etwas nicht wissen will oder nicht beachten möchte. Ignoranz somit eine gewollte oder ungewollte Unwissenheit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42613

Ignoránz (lat. Ignorantia), Unwissenheit, Nichtwissen; in der Rechtswissenschaft s. v. w. Irrtum (s. d.); Ignoranzeid (Jusjurandum ignorantiae), die eidliche Versicherung, daß man von einer behaupteten Thatsache nichts wisse (vgl. Eid).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Unwissenheit.
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