
Der IV-Grad ist eine Massgrösse in Prozent zur Ermittlung des Anspruchs auf Rentenleistungen. Gemäss Invalidenversicherungsgesetz berechtigt ein IV-Grad unter 40% nicht zu einer Rente. 40-49% berechtigen zu ¼ Rente, 50-59% berechtigen zu ½ Rente, 60-69% berechtigen zu ¾ Rente. Ab 70% wird eine ganze Rente ausbezahlt. UVG und MVG richten sich n...
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