
Individual-Prophylaktische Leistungsbeschreibungen ('Positionen') innerhalb des BEMA; zur Zahnprophylaxe berechtigt sind gesetzlich Versicherte vom 6. bis einschl. 18. Lebensjahr (ab 18. Geburtstag nicht mehr!); zusätzlich gilt für die IP 5 (s.u.), dass diese für Bundeswehr und ZIVIs ohne Altersbegrenzung zugänglich ist. Erbringung...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_In-Iz.htm
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