Hoteleigentum Bedeutung

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Hoteleigentum

Hoteleigentum Logo #42832Das im Rahmen einer Rechtsordnung umfänglichste Herrschafts- und Verfügungsrecht, das eine natürliche oder juristische Person über ein → Hotel (mit oder ohne Grundstück) ausüben kann. In Deutschland ist das Eigentum an einer Immobilie mit einer Grundbucheintragung verbunden. Der Eigentumsbegriff bezeichnet auch das jeweilige Hotel selbst.
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