
Hoher Adel war in Deutschland bis 1918 ein gemeinrechtlicher Begriff und beruhte auf der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815. Die Bestimmung in der Bundesakte ging ihrerseits im Falle der mediatisierten Geschlechter auf die frühere Reichsunmittelbarkeit, Landeshoheit über ein bestimmtes Territorium und Reichsstandschaft zurück. Zum Hohen Adel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hoher_Adel

Dieser umfaßt die bis zum Ende des römisch-deutschen Reiches 1806 reichsunmittelbaren Häuser mit Ausnahme der Mitglieder der Freien Reichsritterschaft, also die in der I. und II. Abteilung der Fürstlichen Häuser des Gotha bzw. des Genealogischen Handbuchs des Adels erfaßten Geschlechter. Alle anderen Geschlechter gehören dem Niederen Adel an...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/H/Hoher_Adel/hoher_adel.html
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