
Hofrichter wurden vom Kaiser aus dem Adel berufen. Sie sprachen Recht auf Hofgerichten, den höchsten Zivilgerichten des Spätmittelalters. Der Hofrichter konnte sich durch einen adligen Statthalter vertreten lassen. Die Urteilssprecher, die Hofgerichtsassessoren, wurden von einem Wahlausschuss meist auf Lebenszeit gewählt und waren die höchsten...
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[Begriffsklärung] - Hofrichter bezeichnet Siehe auch: ...
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Hofrichter, Familiennamenforschung: Amtsname zu mittelhochdeutsch hoverihter, mittelniederdeutsch hoverichter »Richter an einem Hofgericht (des Kaisers, des Landesherrn)«.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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