
Zunächst Mitglied der von Kaiser Maximilian I. errichteten Behörde, seit 1765 Titel für hohe österreichische Beamte. In den Zentralstellen 1850 als Amtstitel abgeschafft, wurde der Hofrat als solcher bei der Behördenreform 1873 für nachgeordnete Dienststellen eingeführt, unter anderem für Leiter zentraler Ämter, hohe Beamte der Statthalte...
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Hofrat war bzw. ist eine Bezeichnung für Institutionen, Ämter oder Personen in Deutschland und in Österreich. == Hofrat in Deutschland == === Gericht im Heiligen Römischen Reich === Der Hofrat oder Reichshofrat war im Heiligen Römischen Reich die Bezeichnung für ein Gericht, das sich zwischen 1519 und 1559 formierte. Es war eine über Regier...
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ist das zunächst aus dem Adel gebildete, unscharf umgrenzte, ständige Beratergremium eines Fürsten. Unter Kaiser Friedrich III. (1452 – 1493) umfasst er 283 weltliche und 150 geistliche Berater, von denen 235 aus den Erblanden und 198 aus dem außererbländischen Binnenreich einschließlich Tirols stammen. Der H. wird seit dem Ende des 15. Jh....
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Hofrat, Bezeichnung für Geheimer Rat.
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Hofrat, ehemaliger Titel für Beamte und verdiente Männer, in Österreich noch üblich (Abkürzung HR); wird heute akademischen Beamten in der Regel nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren verliehen.
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Hofrat (mhd. hoverat). Könige und Fürsten nutzten zur Beschlussfassung in politischen und verwaltungstechnischen Fragen den Rat ihrer gelegentlich einberufenen Vasallen (s. consilium) und den ständig am Hof anwesender Räte. Aus dem Kollegium der ständigen Räte (consiliarii), dem ursprünglich nur Adl...
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Hofrat , Titel, den ursprünglich vom 16. Jahrh. an die Mitglieder der höchsten Kollegialbehörden führten, welche nach dem Muster des Reichshofrats in Wien zur Erledigung von Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten und als Landesgerichte höchster Instanz gegründet worden waren. Später wurde der Titel oft an Räte bei den höhern JustizbehÃ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Behörde) seit dem 16. Jahrhundert die oberste Verwaltungs- und Justizbehörde in deutschen Ländern.
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(Titel) in Deutschland bis 1918 Ehrentitel, in Österreich heute noch Amtstitel.
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