[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hof-Dame, plur. die -n, eine adelige Dame, so fern sie an einem fürstlichen Hofe lebt, und zum Dienste oder zu der Gesellschaft der Fürstinn bestimmt ist. An den meisten Höfen gehen die Hofdamen in engerer Bedeutung den Kammerfräulein nach, den Kammerfrauen aber vor.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2855
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