
Die Hilfsgesellschaft ist ein Begriff aus den Genfer Konventionen, genauer aus dem I. Zusatzprotokoll. Er bezeichnet im Wesentlichen die nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes, aber auch andere Hilfsorganisationen, die als sogenannte "freiwillige Hilfsgesellschaft" im Sinne der Genfer Abkommen staatlich anerkannt sind. Zitat aus Art. 8 Buch.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsgesellschaft
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