Hilfe, gerichtliche Bedeutung

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Hilfe, gerichtliche

Hilfe, gerichtliche Logo #42295Hilfe, gerichtliche (Hilfsvollstreckung), s. v. w. Zwangsvollstreckung (s. d.); Hilfsantrag, der Antrag auf Einleitung der Hilfsvollstreckung; Hilfsauflage (Hilfspräzept, Befriedigungsgebot), im frühern gemeinen deutschen Prozeß eine Auflage an den Schuldner, binnen bestimmter Frist dem Urteil nachzukommen. Die deutsche Zivilprozeßordnung hat d...
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