
Hersteller i.S.d. ProdHaftG ist jeder, der das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt des fehlerhaften Produkts hergestellt hat. Gem. § 4 I 2 ProdHaftG sind Quasi-Hersteller den Herstellern gleichzusetzen. Quasi-Hersteller ist derjenige, der ein fremdes Produkt mit eigenem Namen oder Warenzeichen versieht und sich damit als Her...
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