
Mit Haussuchung zur Nachtzeit wird eine polizeiliche Durchsuchung von Wohnungen, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum nach 21:00 Uhr und vor 4:00 (April - September) bzw. 6:00 (Oktober bis März) bezeichnet. Die Haussuchung zur Nachtzeit ist bei Verfolgung auf frischer Tat, bei Gefahr in Verzug und bei Wiederegreifung eines entwichenen Gefa...
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