Handpflicht Bedeutung

Suchen

Handpflicht

Handpflicht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Handpflicht, plur. inus. die Verpflichtung vermittelst eines Handschlages. Die Handpflicht leisten S. Handgelöbiß.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_650
Keine exakte Übereinkunft gefunden.