[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Handlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden. 1) Ein Erblehen, welches auch auf das weiblich Geschlecht vererbet werden kann. 2) Ein Lehen, welches man unmittelbar von dem... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_631