[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Handelsverwalter, des -s, plur. ut nom. sing. im Oberdeutschen, eine Person, welche einer Handlung im Nahmen eines andern vorstehet, und im Hochdeutschen gemeiniglich ein Factor genannt wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_593