
Werden Umsätze durch Grundstücke erzielt, sind diese Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Es kann jedoch auch zur Umsatzsteuer optiert werden. In diesem Fall muss der Unternehmer auf das Entgelt Umsatzsteuer erheben. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass der Leistungsempfänger...
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