
Von einer Grundrechtsverletzung spricht man, bei einem nicht gerechtfertigen Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts. Das Vorliegen einer Grundrechtsverletzung wird dogmatisch mittels verschiedener Prüfungsschritte ermittelt. Dabei ist zwischen Freiheitsrechten undGleichheitsrechten zu unterscheiden.
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