
Damit der Gebrauch von Grundrechten durch den Einzelnen nicht mit den Grundrechten anderer kollidiert, müssen Grundrechte einschränkbar sein. So kann z.B. im Falle eines Kunstwerks bei dem Teile der Bevölkerung in grober Weise beleidigt und diffamiert werden, die von Art. 1 GG geschützte Würde der Betroffenen die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs 3...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/grundrechtsschranken.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.