Der Grundkredit ist ein Realkredit im engeren Sinne und wird durch ein Pfandrecht an einem Grundstück gesichert. Er ist dahe mit einer wesentlich höheren Sicherheit versehen als ein Personalkredit. Siehe Hypothek Grundschuld. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065
. Das Wesen des G., den man auch als Boden- oder Hypothekarkredit bezeichnet, liegt in erster Linie in seiner Langfristigkeit. Seine Befriedigung und Ausgestaltung wird in kolonialen Ländern, in denen die wirtschaftlichen Werte noch im Entstehen begriffen sind, erst. nach Schaffung einigermaßen stab...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard