[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Grundgerechtigkeit, plur. inus. die Gerichtbarkeit, welche dem Grunde und Boden anklebet, mit dem Eigenthume des Grundes und Bodens verbunden ist; die niedere Gerichtsbarkeit, im Gegensatze... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3354