
Grenzfälschung, die rechtswidrige Unkenntlichmachung oder Veränderung einer Grenze (besonders durch Manipulation der Markierungen) zum Nachteil eines anderen; strafbar gemäß § 274 Absatz 1 Nummer 3 StGB, in Österreich § 230 StGB, in der Schweiz Artikel 256, 268 StGB.
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Grenzfälschung , das Vergehen desjenigen, welcher einen Grenzstein oder ein andres zur Bezeichnung einer Grenze (s. d.) bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem andern Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt (Grenzverrückung) oder fälschlich setzt (G. im engern Sinn). Die G. wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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